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micha1 Neuling

Anmeldungsdatum: 20.11.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 20.11.2014 12:48 Titel: Problem mit Zollbehörde |
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Liebe Freunde des Hobbybräus,
zuerst möchte ich mich kurz als Neuling im Forum vorstellen. Bin Jg 68 und habe vor Jahren mal selbst gebraut.
Aktuell habe ich folgendes Problem: Ich habe vor, in unserem Privatverein den Kollegen zwecks Spass einmal zu zeigen, wie man braut. Es sollen 50l Pils werden. Leider wollte ich alles korrekt machen und habe mich beim Hauptzollamt gemeldet. Tjaa..
Zunächst war alles gut, ich sollte Angaben zum Bier machen (sogar die Farbe!), also alles per email hochgeschickt, samt Ort der Aktion, meiner Adresse und so weiter.
Rückruf: Leider habe ich keinen Wohnsitz in unserer Vereinshalle Zudem ist der Wohnsitz nicht im selben Bundesland. Antrag abgelehnt
Nu hab ich alle Zutaten, alle Ausrüstung, und die Vereinkollegen sind rundinformiert, es geht um schlappe 50l. Alles bitten und betteln half nix.
Das ganze ist in meinen Augen ein unverhältnismäßer Eingriff in mein Recht auf persönliche Entfaltung. Ich überlege bereits, ob ich mir vom Vorstand nen Mietvertrag geben lasse und im Clubhaus nen Zweitwohnsitz anmelde - welch Wahnsinn.
Weiss jemand, wo ich die Rechtsgrundlage für diesen Unsinn nachlesen kann? Ich finde im Netz nur ein vorläufiges Biergesetz, das Zutaten regelt.
Wie sind eure Erfahrungen?
Sorry für den aufgebrachten Stil, bin nur grad stinksauer.
Gruß Michael |
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micha1 Neuling

Anmeldungsdatum: 20.11.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 20.11.2014 12:56 Titel: (keine Überschrift) |
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Sorry, soeben hat mir jemand einen Textauszug gesandt. Was bitte sind nicht gewerbliche Gemeindebrauhäuser? Eigentlich wollte ich brauen und nicht Jurist werden  |
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hufpfleger Neuling

Anmeldungsdatum: 21.03.2014 Beiträge: 3 Wohnort: Westerwald
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Verfasst am: 21.11.2014 09:43 Titel: (keine Überschrift) |
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Hallo,
dann laß doch einen Kollegen, der in der Nähe des "Bierherstellungsortes" wohnt, beim zuständigen Zollamt eine formlose Anzeige schicken.
So ähnlich wie:
Ich, ....., beabsichtigen, eine einmalige Brauvorführung in ....... am.......durchzuführen. Es werden ca. .....l Bier mit einer geplanten Stammwürze von ....°Plato hergestellt.
Die anfallende Biersteuer werde ich mit Formular ....(müßte ich nachsehen, weiß ich nicht auswendig) abrechnen.
Dann dürfte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben.
Vielleicht wäre noch ein Hinweis förderlich, daß das Bier nicht gewerblich hergestellt und nicht verkauft wird. _________________ Gruß hufpfleger,
der einen Pächter für seine craftbrewery sucht:
Infos: http://hämmscher-bier.de
Button "Bierbrauer werden?" in der Navigationsleiste |
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micha1 Neuling

Anmeldungsdatum: 20.11.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.11.2014 09:49 Titel: (keine Überschrift) |
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Moin,
an die Möglichkeit der Brauvorführung hatte ich auch schon gedacht. Schließlich muss diese offensichtlich nicht im Haushalt durchgeführt werden. Aber sind da dann (ausser der Steuer, die man ja verschmerzen kann) nicht am Ende noch andere Stolpersteine?
Gruß Michael |
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slia Brauereichef


Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 1167 Wohnort: Schleswig
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Verfasst am: 21.11.2014 17:07 Titel: (keine Überschrift) |
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die Idee finde ich toll, trotze den Widrigkeiten der Ämter!
Hab mit Verwaltung nichts zu tun, befürchte aber schlimmste Stolpersteine bei einer angemeldeten Öffentlichen Veranstaltung:
-Parkplätze
-Sanitäranlagen, Hygiene
-Jugendschutz
-Arbeitsschutz für Mit-Helfer(Arbeiter)
-Haftpflichtversicherung für Mithelfer und Gäste
Sind so meine Gedanken und Befürchtungen aus einem langen Leben im Umgang mit Behörden. Die Geschichte mit der Haftpflichtversicherung ist ernst gemeint:
Schlagzeile:
Nach Biertest ins Krankenhaus!
Notarzteinsatz nach Brauversuch
Staatsanwaltschaft ermittelt _________________ MFG SLIA |
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micha1 Neuling

Anmeldungsdatum: 20.11.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.11.2014 23:03 Titel: (keine Überschrift) |
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von öffentlich hatte ich nichts gesagt. Es ging um meine Vereinskollegen. |
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hufpfleger Neuling

Anmeldungsdatum: 21.03.2014 Beiträge: 3 Wohnort: Westerwald
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Verfasst am: 22.11.2014 01:59 Titel: (keine Überschrift) |
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micha1 hat Folgendes geschrieben: |
Moin,
an die Möglichkeit der Brauvorführung hatte ich auch schon gedacht. Schließlich muss diese offensichtlich nicht im Haushalt durchgeführt werden. Aber sind da dann (ausser der Steuer, die man ja verschmerzen kann) nicht am Ende noch andere Stolpersteine?
Gruß Michael |
Naja, ich denke mal, innerhalb eines Vereins wird das so ähnlich wie das Kuchenbacken beim Vereinsfest gehandhabt.
Kannst natürlich alle betroffenen Stellen anschreiben und fragen, danach wirst du wahrscheinlich vor lauter Angst bestimmt nicht mehr brauen. Wär aber schade drum.
also, ich würds ......., aber die Entscheidung mußt du selbst treffen. Hauptsache, der Staat bekommt seine Biersteuer. _________________ Gruß hufpfleger,
der einen Pächter für seine craftbrewery sucht:
Infos: http://hämmscher-bier.de
Button "Bierbrauer werden?" in der Navigationsleiste |
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