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Ab wann ist ein Likör ein Likör . . .

 
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Junior-1973
Braumeister-Lehrling
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Anmeldungsdatum: 26.03.2010
Beiträge: 558
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 26.03.2010 17:04    Titel: Ab wann ist ein Likör ein Likör . . . Antworten mit Zitat

Ein Likör muss mindestens 15% Alkohol enthalten (meistens 18 bis 35%).

Eine Spirituose darf erst Likör genannt werden wenn sie 100g/l Zucker enthält.

Bei einer Zuckermenge von über 250g/l wird den Likör auch als

Cremelikör bezeichnet.

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Junior-1973 (BSM-8252)


Ich bin betrunken und du bist häßlich. Morgen bin ich wieder nüchtern
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Pustekuchen
Brauereichef
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Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 2492
Wohnort: Herscheid-City

BeitragVerfasst am: 27.03.2010 18:19    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Hey Junior,

danke für die Info....

...aber wenns schmeckt, ist es ziemlich egal, wie es genannt wird. Hauptsache lecker!!!!

_________________
süffige Grüße, BSM 7078
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Junior-1973
Braumeister-Lehrling
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Anmeldungsdatum: 26.03.2010
Beiträge: 558
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 28.03.2010 14:37    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Hallo Pustekuchen,

da hast Du wohl Recht . . .

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Junior-1973 (BSM-8252)


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slia
Brauereichef
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 1167
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 15:47    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Vermute mal, dass gilt nur für die industrielle Produktion.

Bei uns zuhause wurde von meiner Mutter immer Schleenlikör für den Damengeburtstag gebraut. Wunderbar süffig und aromatisch im Geschmack, Alkoholgehalt wie es vertetbar war.

Herstellung:
Schleen im Spätsommer pflücken, Früchte auskochen und Sud durch Küchenhandtuch filtern, nach Geschmack Zucker zufügen und mit reinem Alkohol aus der Apotheke bis zum gewünschten Promillegrad anreichern.
Soweit ich erinnere, war das wirklich einfach und es war ein preiswertes Gegenstück zu Schwarzer Kater oder Kroatzbeere.

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MFG SLIA
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Junior-1973
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Anmeldungsdatum: 26.03.2010
Beiträge: 558
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 16:14    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Wo ist da der Unterschied? Ob ich zuhause 100 g. Zucker /Liter Schnaps gebe, oder die Industrie.
Ebenso die Wahl des Alkohols, wenn ich Ansatzschnaps mit 98% Alkohol verwende, oder Alkohol mit 15% oder die Industrie tut es. Kommt doch auf gleiche raus.

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Junior-1973 (BSM-8252)


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slia
Brauereichef
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 1167
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 17:39    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Frag doch mal den Gesetzgeber, der sieht das total anders.

Was du wissen möchtest, betrifft die gesetzlichen Vorschriften, die das total anders sehen.

Ob Likör, Gebranntes, Bier, Wein, Sekt, andere Alkoholika, alle unterliegen unterschiedlichen Besteuerungen.

Der Hersteller muß da ganz genau sein Produkt nach Namen und Prozenten deklarieren.

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MFG SLIA
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Junior-1973
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Anmeldungsdatum: 26.03.2010
Beiträge: 558
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 17:47    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Ach so meinst Du das, stimmt, von daher magst Du Recht haben.

Trotzdem werde ich gleich meinen BierLikör probieren. Auch wenn es evtl. ein Schnapps ist

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Junior-1973 (BSM-8252)


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slia
Brauereichef
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 1167
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 18:07    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Nagel mich nicht fest, so genau weiß ich das auch nicht.

Aber bestimmt muß ein als Likör etc oder ähnlich deklariertes alkoholisches Getränk allgemein gewissen gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf Alkoholgehal, Herstellung und Herkunft genügen. Denk nur mal an Sekt und Champagner.

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MFG SLIA
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Pustekuchen
Brauereichef
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Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 2492
Wohnort: Herscheid-City

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 18:08    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Auf Wunsch des Themenerstellers habe ich das hierher verschoben....
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süffige Grüße, BSM 7078
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slia
Brauereichef
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 1167
Wohnort: Schleswig

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 18:11    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Junior-1973 hat Folgendes geschrieben:
Ach so meinst Du das, stimmt, von daher magst Du Recht haben.

Trotzdem werde ich gleich meinen BierLikör probieren. Auch wenn es evtl. ein Schnapps ist


So würde ich das auch machen Prost!
Zumal ja steuerlich gesehen alles korrekt zu sein scheint.

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Junior-1973
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Anmeldungsdatum: 26.03.2010
Beiträge: 558
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 29.03.2010 18:55    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Ich danke Dir Pustekuchen ! ! !
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Junior-1973 (BSM-8252)


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Lorena
Neuling
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Anmeldungsdatum: 20.01.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.01.2012 02:54    Titel: (keine Überschrift) Antworten mit Zitat

Liköre sind schon eine klasse für sich, eine Freundin von mir setzt verschiedene Sorten an, ich könnte mich in manche quasi reinlegen.
Was noch mehr Spaß macht, mein Geld auf einen super hoch verzinsten Konto über http://www.tagesgeld.info/statistiken/geldvermoegen/ wachsen zu sehen!
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