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Junior-1973 Braumeister-Lehrling


Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 558 Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am: 26.03.2010 17:04 Titel: Ab wann ist ein Likör ein Likör . . . |
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Ein Likör muss mindestens 15% Alkohol enthalten (meistens 18 bis 35%).
Eine Spirituose darf erst Likör genannt werden wenn sie 100g/l Zucker enthält.
Bei einer Zuckermenge von über 250g/l wird den Likör auch als
Cremelikör bezeichnet. _________________ Junior-1973 (BSM-8252)
Ich bin betrunken und du bist häßlich. Morgen bin ich wieder nüchtern |
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Pustekuchen Brauereichef


Anmeldungsdatum: 14.05.2008 Beiträge: 2492 Wohnort: Herscheid-City
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Verfasst am: 27.03.2010 18:19 Titel: (keine Überschrift) |
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Hey Junior,
danke für die Info....
...aber wenns schmeckt, ist es ziemlich egal, wie es genannt wird. Hauptsache lecker!!!! _________________ süffige Grüße, BSM 7078 |
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Junior-1973 Braumeister-Lehrling


Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 558 Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am: 28.03.2010 14:37 Titel: (keine Überschrift) |
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Hallo Pustekuchen,
da hast Du wohl Recht . . . _________________ Junior-1973 (BSM-8252)
Ich bin betrunken und du bist häßlich. Morgen bin ich wieder nüchtern |
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slia Brauereichef


Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 1167 Wohnort: Schleswig
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Verfasst am: 29.03.2010 15:47 Titel: (keine Überschrift) |
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Vermute mal, dass gilt nur für die industrielle Produktion.
Bei uns zuhause wurde von meiner Mutter immer Schleenlikör für den Damengeburtstag gebraut. Wunderbar süffig und aromatisch im Geschmack, Alkoholgehalt wie es vertetbar war.
Herstellung:
Schleen im Spätsommer pflücken, Früchte auskochen und Sud durch Küchenhandtuch filtern, nach Geschmack Zucker zufügen und mit reinem Alkohol aus der Apotheke bis zum gewünschten Promillegrad anreichern.
Soweit ich erinnere, war das wirklich einfach und es war ein preiswertes Gegenstück zu Schwarzer Kater oder Kroatzbeere. _________________ MFG SLIA |
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Junior-1973 Braumeister-Lehrling


Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 558 Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am: 29.03.2010 16:14 Titel: (keine Überschrift) |
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Wo ist da der Unterschied? Ob ich zuhause 100 g. Zucker /Liter Schnaps gebe, oder die Industrie.
Ebenso die Wahl des Alkohols, wenn ich Ansatzschnaps mit 98% Alkohol verwende, oder Alkohol mit 15% oder die Industrie tut es. Kommt doch auf gleiche raus. _________________ Junior-1973 (BSM-8252)
Ich bin betrunken und du bist häßlich. Morgen bin ich wieder nüchtern |
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slia Brauereichef


Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 1167 Wohnort: Schleswig
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Verfasst am: 29.03.2010 17:39 Titel: (keine Überschrift) |
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Frag doch mal den Gesetzgeber, der sieht das total anders.
Was du wissen möchtest, betrifft die gesetzlichen Vorschriften, die das total anders sehen.
Ob Likör, Gebranntes, Bier, Wein, Sekt, andere Alkoholika, alle unterliegen unterschiedlichen Besteuerungen.
Der Hersteller muß da ganz genau sein Produkt nach Namen und Prozenten deklarieren. _________________ MFG SLIA |
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Junior-1973 Braumeister-Lehrling


Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 558 Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am: 29.03.2010 17:47 Titel: (keine Überschrift) |
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Ach so meinst Du das, stimmt, von daher magst Du Recht haben.
Trotzdem werde ich gleich meinen BierLikör probieren. Auch wenn es evtl. ein Schnapps ist _________________ Junior-1973 (BSM-8252)
Ich bin betrunken und du bist häßlich. Morgen bin ich wieder nüchtern |
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slia Brauereichef


Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 1167 Wohnort: Schleswig
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Verfasst am: 29.03.2010 18:07 Titel: (keine Überschrift) |
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Nagel mich nicht fest, so genau weiß ich das auch nicht.
Aber bestimmt muß ein als Likör etc oder ähnlich deklariertes alkoholisches Getränk allgemein gewissen gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf Alkoholgehal, Herstellung und Herkunft genügen. Denk nur mal an Sekt und Champagner. _________________ MFG SLIA |
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Pustekuchen Brauereichef


Anmeldungsdatum: 14.05.2008 Beiträge: 2492 Wohnort: Herscheid-City
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Verfasst am: 29.03.2010 18:08 Titel: (keine Überschrift) |
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Auf Wunsch des Themenerstellers habe ich das hierher verschoben.... _________________ süffige Grüße, BSM 7078 |
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slia Brauereichef


Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 1167 Wohnort: Schleswig
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Verfasst am: 29.03.2010 18:11 Titel: (keine Überschrift) |
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Junior-1973 hat Folgendes geschrieben: |
Ach so meinst Du das, stimmt, von daher magst Du Recht haben.
Trotzdem werde ich gleich meinen BierLikör probieren. Auch wenn es evtl. ein Schnapps ist |
So würde ich das auch machen
Zumal ja steuerlich gesehen alles korrekt zu sein scheint. _________________ MFG SLIA |
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Junior-1973 Braumeister-Lehrling


Anmeldungsdatum: 26.03.2010 Beiträge: 558 Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am: 29.03.2010 18:55 Titel: (keine Überschrift) |
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Ich danke Dir Pustekuchen ! ! ! _________________ Junior-1973 (BSM-8252)
Ich bin betrunken und du bist häßlich. Morgen bin ich wieder nüchtern |
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Lorena Neuling

Anmeldungsdatum: 20.01.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.01.2012 02:54 Titel: (keine Überschrift) |
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Liköre sind schon eine klasse für sich, eine Freundin von mir setzt verschiedene Sorten an, ich könnte mich in manche quasi reinlegen.
Was noch mehr Spaß macht, mein Geld auf einen super hoch verzinsten Konto über http://www.tagesgeld.info/statistiken/geldvermoegen/ wachsen zu sehen! |
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